Eine Verschiebung von Unterrichtseinheiten ist beim Einzel- und Gruppenunterricht nur dann möglich, wenn der Auftraggeber den Unterricht mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt hat. Ansonsten hat der Auftraggeber die Unterrichtsgebühren zu tragen.
Eine Verschiebung von Unterrichtseinheiten ist beim Gruppenunterricht nur dann möglich, wenn der Auftraggeber bzw. die gesamte Gruppe den Unterricht verschiebt. Ansonsten haben alle Gruppenteilnehmer dafür zu sorgen, dass sie für die festgelegte Zeit anwesend sind! Teilnehmer des Unterrichtes sind außerdem zur Mitwirkung verpflichtet. Maximal Teilnehmerzahl beim Gruppenunterricht = 6 Teilnehmer.
Nimmt ein Teilnehmer beim Gruppenunterricht nicht an allen Unterrichtseinheiten teil, entstehen trotzdem die vollen Gebühren.
Bei jedem abgeschlossenen Unterrichtsvertrag gibt es eine Ablauffrist. Diese Ablauffrist wird von der unteren Tabelle berechnet. Der Dauer der Vertrag gilt ab Datum der ersten Unterrichtseinheit. Wird der Unterricht angetreten, jedoch bis zum Ablauf dieser Frist nicht die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden wahrgenommen, sind unabhängig davon die Gesamtkosten an den Auftragnehmer zu zahlen. (der Unterricht besteht aus 2 Unterrichtsstunden – 90 Minuten)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Unterrichts zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort
Erfüllungsort ist der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarte Unterrichtsort, wobei der Auftraggeber für die Bereitstellung der entsprechenden Räumlichkeiten zu sorgen hat. In Absprache mit dem Auftraggeber kann der Unterricht auch über einen Video Onlinedienst stattfinden.
Sollte sich der Erfüllungsort weiter als 10 Kilometer vom Zentrum Magdeburgs befinden, wird pro Unterrichtsbesuch ein Km-Zuschlag berechnet. Dieser beträgt ab 10 Km – €10, ab 20 Km – € 20, ab 30 Km – € 30, ab 40 Km – € 40, ab 50 Km – € 50 usw. zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
Die Unterrichtsgebühren sind im Voraus zu entrichten und mit Abschluss des Vertrages sofort fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen werden pro Mahnung eine Mahnungsgebühr von 3,05 Euro sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, bzw. wenn ein Verbraucher beteiligt ist, 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig.
Auch nach Ablauffrist und Nichtinanspruchnahme der Unterrichtseinheiten durch den Auftraggeber bleibt der Zahlungsanspruch bestehen.